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Geschichte des Freibades Heiden - Das Jahr 2004

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Das alles beherrschende Thema 2004 war die seit Jahren "unter den Nägeln brennende" Filteranlage, deren Installation zur existenziellen Frage für den Bestand des Heidener Freibades geworden ist. Hier in chronologischer Reihenfolge eine Reihe von Dokumenten zu diesem Thema :

Neue Filteranlage für das Freibad Heiden

Öffentliche Fraktionssitzung der CDU-Fraktion im Gasthaus "Alter Krug" am 15.3.2004

Die CDU-Fraktion hatte die Bürger Heidens am 15. März zu einer öffentlichen Fraktionssitzung eingeladen, auf deren Tagesordnung neben der Erneuerung der Ortsdurchfahrt auch die Situation des Heidener Freibades stand.
Auf dem voll besetzten Saal des Alten Kruges kam es in recht entspannter Atmosphäre zu einer intensiven Darlegung der Meinungen und Interessen der Freibadinitiative und der anwesenden Bevölkerung und zu angeregten Diskussionen mit den anwesenden Fraktionsmitgliedern.

Die Freibadinitiative Heiden ist mit 20 Jahren die älteste der vier Freibadinitiativen in Lage bzw. den Lagenser Ortsteilen und in den vergangenen Jahren wohl die aktivste gewesen. Neben der Grunderneuerung des Freibades und dem permanenten Einsatz für den laufenden Betrieb zielten die Aktivitäten immer auch in Richtung der Erneuerung der Filteranlage, da diese unabdingbarer Teil der dauerhaften Bestandssicherung ist. 

Bereits seit Anfang der 90er Jahre ist bekannt, dass die Anlage in absehbarer Zukunft erneuert werden musste. Dieser Zeitpunkt ist inzwischen definitiv erreicht, ohne dass sich in der Zwischenzeit seitens der Stadt Lage etwas in dieser Richtung getan hat. Im Gegenteil wurden im aktuellen Haushaltsentwurf im Gegensatz zu den Bädern in Hörste und Lage keine Mittel für Heiden mehr bereitgestellt. Diese Situation wurde natürlich wie ein Schlag ins Gesicht empfunden. Die immer wieder vorgebrachte Forderung nach mehr ehrenamtlichem Engagement wurde damit ad Absurdum geführt.

Es wurde jedoch durch die anwesenden CDU- Fraktionsmitglieder glaubhaft geäußert, dass durch Umschichtungen der bereitgestellten Gelder auch das Bad in Heiden mit Zuschüssen rechnen kann, in welcher Höhe war allerdings noch völlig offen.

Seitens des Vorstandes der FBI wurde sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es auf gar keinen Fall darum gehe, den anderen Freibadinitiativen Mittel wegzunehmen, sondern lediglich darum alles zu tun, den Erhalt des Bades in Heiden aber auch der anderen Freibäder sicherzustellen.
So ist es für niemanden einsehbar gewesen, dass der existenzbedrohende Ausfall der Filteranlage in Heiden weniger schwer wiegen soll als beispielsweise die Erneuerung der
Heizung in Hörste, die bei einem Ausfall sicherlich einen Verlust an Komfort bedeutet, aber die Existenz des dortigen Bades keinesfalls gefährdet. Aus diesem Grund wurde daher der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel nach Dringlichkeit gefordert, auch in der Überzeugung, dass sich die Bürger der anderen betroffenen Ortsteile dessen wohl kaum verschließen würden.
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass lediglich Erwachsene am Fortbestand des Freibades interessiert sind wurde ein übergroßes Transparent mit den Unterschriften aller Heidener Grundschulkinder ausgerollt, die sich damit ebenfalls aktiv für unser Bad einsetzen.

Es konnte sicherlich nicht erwartet werden, dass es während dieser Fraktionssitzung zu definitiven Willensbekundungen für oder gegen das Freibad Heiden seitens der CDU-Fraktion kommen würde. Dennoch konnte man zu der Ansicht gelangen, dass die Fraktion sich den Wünschen der Freibadinitative und der Bürger Heidens bei den anstehenden Haushaltsentscheidungen nicht verschließen wird.

Erklärung der FBI Heiden vom 28. März 2004   (Info-Frühschoppen)

Auf Vorschlag der großen Fraktionen haben in der vergangenen Woche der Sport- und der Finanzausschuss der Stadt Lage in getrennten Sitzungen mehrheitlich die komplette Finanzierung einer neuen Filteranlage durch die Stadt Lage für das Freibad Heiden in den Jahren 2004 und 2005 beschlossen. Damit soll die bereits seit Jahren schwebende Ungewissheit über den Bestand des Freibades beseitigt werden.
Wir freuen uns über diese Entscheidung und werden die Arbeitskraft unserer Mitglieder und unser angesammeltes Vereinsvermögen - wie versprochen - weiterhin zur Verfügung stellen. Erfreut sind wir auch über die gleichzeitig beschlossene Förderung der Freibäder in Hörste und Lage.
Außerdem will die Stadt Lage - unseres Wissens in Deutschland bisher einmalig - Verhandlungen mit der Freibadinitiative über die Übergabe des Bades zum Saisonbeginn 2005 führen. Da es keinerlei Erfahrungen über eine solche Vereinbarung gibt, sollte im beiderseitigen Interesse die Laufzeit zunächst auf 1 Jahr begrenzt sein und Optionen vereinbart werden.
Enttäuscht sind wir allerdings über das uns jetzt entgegengebrachte Misstrauen. Die zugesagten Gelder sollen erst nach dem Vertragsabschluß freigegeben werden. Hiermit wird die Verhandlungsatmosphäre von vornherein erheblich belastet.
Bereits vor 2 Jahren hat der Stadtrat eine Komplettfinanzierung beschlossen, die wegen der Haushaltssperre nicht verwirklicht werden konnte.

Jetzt wird uns erneut die Hand gereicht, wir wissen aber nicht, was hinter der Hand verborgen ist. Hoffentlich nicht nur ein Versprechen bis zur Neuwahl im September. Dann würden wir wieder einmal enttäuscht.
Weil es in den Sommerferien schwer sein wird Gespräche zu führen, müssen die Verhandlungen vorher beendet sein. Eine außerordentliche Vollversammlung der Freibadinitiative muss das Verhandlungsergebnis verabschieden.
Deshalb sollte ein Vertragsentwurf bis spätestens 15.4.2004 zur Prüfung vorliegen. Nur so kann die Diskussion um das Freibad Heiden im Interesse aller Beteiligten aus dem Wahlkampf herausgehalten werden und die Auftragsvergabe sowie der Baubeginn der Maßnahme umgehend nach Saisonabschluss 2004 erfolgen. Vorstands- und Vereinsmitglieder können keine persönliche Haftung übernehmen. Die Freibadinitiative hat weder einen eigenen Rechtsbeistand noch einen Steuerberater. Die Stadt muss daher für einen rechtlich einwandfreien Vertrag und die Regelung der Steuerlast sorgen. Schon aus Haftungsgründen können wir weder Anstellungsverträge mit Personal abschließen, noch für die dafür notwendigen Betriebsversicherungen sorgen. Betriebskostenzuschüsse und Reparaturaufwendungen, sowie die Energie- und Frischwasserversorgung sind wie bisher durch die Stadt sicherzustellen.

Durch unsere Arbeitseinsätze liegt der Zuschussbedarf pro Besucher in Heiden in den letzten Jahren immer erheblich unter den Ansätzen der anderen Lagenser Freibäder. Deshalb können wir uns kaum Vertragsansätze vorstellen, durch die weitere Einsparungen erreicht werden könnten.

Der Vorstand der 
Freibadinitiative Heiden e. V.

Aktueller Sachstandsbericht (Stand 16.3.2004)

Zum weiteren Betrieb des Heidener Freibades und zur Sicherstellung der geforderten Wasserqualität ist die Erneuerung der Filteranlage zwingend erforderlich. Verschiedene Presseveröffentlichungen der letzten Wochen haben nun in der Bevölkerung die Meinung aufkommen lassen, dass die dafür notwendigen Gelder durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes der Stadt Lage bereitgestellt würden und die Investition daher als gesichert angesehen werden könnte. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es bis heute keine Mittel im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004 für unser Freibad gibt. Bei den Presseberichten handelt es sich bisher lediglich um Gedankenspiele über denkbare Möglichkeiten der Finanzierung.

Seitens der Freibadinitiative Heiden wurde ein Finanzierungskonzept ausgearbeitet und den zuständigen Gremien zur Diskussion vorgelegt. Kern des Konzeptes ist neben der Einbringung von Rücklagen, die die FBI über Jahre hinweg für diesen Zweck gebildet hat, die Fremdfinanzierung der Filteranlage durch die Freibadinitiative.
Die Tilgung des Kredites soll aus den Einnahmen des Freibades der nächsten maximal 10 Jahre erfolgen. Durch Einbringung der Eigenmittel und durch Erbringung erheblicher Eigenleistungen ist die FBI in der Lage, die Kreditsumme soweit zu reduzieren, dass die Belastung des Haushaltes angesichts der aktuellen Finanzsituation so gering wie irgend möglich ausfällt.

Da es entgegen missverständlicher Presseberichte nach wie vor absolut offen ist, ob eine Sanierung der Filteranlage finanziert werden kann bittet die Freibadinitiative Heiden e. V. alle Bürger um weitere, kräftige Unterstützung für ihr einziges Ziel : die dauerhafte Bestandssicherung des Freibades und damit eines der wichtigsten Treffpunkte des Dorfes in den Sommermonaten.

Mittwoch 1. September 2004 

Monatsversammlung der FBI

FREIBADINITIATIVE FÜHLT SICH VERSCHAUKELT!

Tiefe Enttäuschung prägte die September-Versammlung der Freibadinitiative im Freibad : Bürgermeister Wilfried Siekmöller teilte dem Vorsitzenden Uwe Kindermann in einem Schreiben mit, dass der vorliegende Entwurf eines Betriebsführungsvertrages für das Freibad Heiden "verwaltungsintern rechtliche Bedenken" aufgeworfen habe.
Siekmöller : "Die Zusendung der Unterlagen ist auf meine Weisung am 16. Juli im Anschluss an die Ratssitzung erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen, dass der Entwurf verwaltungsintern die notwendige Zustimmung gefunden hat. Ich möchte Sie hiermit informieren, dass ich eine umgehende Überarbeitung unter Beteiligung der notwendigen Ämter veranlasst habe. Zur Vereinbarung eines persönlichen Gespräches werde ich unaufgefordert in der Kalenderwoche 37 auf Sie zukommen".

Die Freibadinitiative reagierte umgehend mit einem offenen Brief an die Ratsfraktionen. Auf entsprechende Anfragen in der Ratssitzung am 15. Juli habe Bürgermeister Siekmöller den Fraktionen geantwortet, dass den Vertretern der Freibadinitiative zum Wochenende ein unterschriftsreifer Vertragsentwurf für die seitens des Rates gewünschte Betriebsführung durch die Initiative zugestellt werde. Mit der Mitteilung, der Entwurf habe rechtliche Bedenken aufgeworfen, sei die Umsetzung des Ratsbeschlusses in Frage gestellt.
"Trotz aller unserer zwischenzeitlichen Aktivitäten sind wir keinen Schritt weitergekommen", so Uwe Kindermann.

Der Vorsitzende weiter : "So kann man unseres Erachtens Mitbürger, die einen erheblichen Teil ihrer Freizeit für das Allgemeinwohl eingesetzt haben und auch bereit sind, dieses weiterhin zu tun, nicht motivieren. Wir sind tief enttäuscht".
"Ist das alles nur Wahlkampf oder meinen die es wirklich ernst?" fragte Uwe Kindermann bei der jüngsten Sitzung der FBI. Und er erinnerte an die während des Info-Frühschoppens am 28. März gegebenen Versprechen der anwesenden Ratsmitglieder. "Wir haben die Zeitschiene eingehalten und immer konstruktiv mitgearbeitet", betonte Manfred Hempelmann von der FBI auf der Versammlung, die sich einer regen Beteiligung seitens der Mitglieder erfreute. "Im September sollten bereits die Ausschreibungen stattfinden, jetzt fühlen wir uns leicht verschaukelt." Die neue Filteranlage sei fertig geplant, im Prinzip könne man mit den Arbeiten beginnen, aber die Ausschreibung dürfe erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert sei, erläutert Kassenwart Rolf Sentker. "Die Initiative zur Übernahme des Bades ist nicht von uns ausgegangen", stellt er klar. Man habe sich nur darauf eingelassen, um den Erhalt des Bades auch mittelfristig sichern zu können.

Dass es in Heiden keine Einsparpotentiale mehr gebe sei durch die Statistik eindrucksvoll belegt. Sie weise des Zuschuss pro Besucher im Jahre 2002 mit 3,20 Euro aus. In Lage betrag er er 4,23 Euro, in Waddenhausen 6,34 Euro und in Hörste gar 8,52 Euro.  (Quelle : Zahlenmaterial der Stadt Lage !)

Dienstag, 21. September 2004 :
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses der Stadt Lage

Gute Nachricht für die Freibadinitiative Heiden : Mit knapper Mehrheit hat der Finanz- und Personalausschuss die Freigabe der im Haushalt enthaltenen Mittel zum Einbau einer neuen Filteranlage für das Heidener Freibad beschlossen. Einige Mitglieder der FBI hatten die Diskussion in der Sitzung des Fachausschusses verfolgt.
Nachdem es in letzter Zeit zu Verstimmungen zwischen der Freibadinitiative und der Stadt gekommen war, weil ein seit Monaten von der Politik eingeforderter Vertrag zur Übernahme des Freibades durch den Verein noch nicht unterzeichnet worden ist   (siehe Bericht weiter unten ...) kann jetzt endlich zur Tat geschritten werden. Noch während der Sitzung wurde deutlich, dass Rat und Verwaltung sich bis jetzt nicht darauf geeinigt haben, ob mit dem Verein die Übertragung des Freibadgeländes oder ein Betriebsführungsvertrag vereinbart werden soll. Volker Büker machte den politischen Vertretern deutlich, dass der Verein aus seiner Sicht einen wie auch immer zu gestaltenden Vertrag nicht brauche, aber nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen über langfristige Lösungen bereit sei.

Bereits unmittelbar nach der Entscheidung setzten sich die anwesenden Vereinsmitglieder zu Gesprächen über die Organisation der jetzt anstehenden Arbeiten zusammen. Dabei vertrauen sie wie bisher auf die Mithilfe möglichst viele Mitbürger. Die Mannen um Uwe Kindermann und Volker Büker sind optimistisch, über den harten Kern der Freibadinitiative hinaus weite Teile der Bevölkerung Heidens erneut für Arbeitseinsätze motivieren zu können.

Zu diesem Zeitpunkt scheint erstmals eine relative Sicherheit zu bestehen, dass die neue Filteranlage tatsächlich realisiert werden kann. Als Entgegenkommen der Freibadinitiative wird angestrebt, einen Betriebsführungsvertrag mit der Stadt Lage über das Freibad abzuschließen. In Konsequenz bedeutet das, dass die Stadt Lage die Filteranlage finanziert, zum zukünftigen Betrieb des Freibades aber mit Ausnahme eines Zuschusses zu den Schwimmmeisterkosten keine weiteren Gelder mehr zur Verfügung stellen wird. Die wirtschaftliche Betriebsführung wird komplett der Freibadinitiative in eigene Verantwortung übergeben.
Die seitens der Stadt Lage angestrebte und von der Freibadinitiative grundsätzlich akzeptierte Regelung erfordert die Zustimmung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, sowie eine Reihe von Änderungen an der Vereinssatzung. Diese Mitgliederversammlung findet am 8. Dezember 2004 im Alten Krug in Heiden statt.

Die Mitgliederversammlung stimmt dem Entwurf des Betriebsführungsvertrages mit der Stadt Lage nach intensiven Gesprächen zu. Vor Unterzeichnung des Vertrages muss jedoch der §1 der Vereinssatzung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die Zustimmung zu dieser Satzungsänderung erfolgt durch persönliche schriftliche Zustimmung aller Vereinsmitglieder bis zum Jahresende. Durch dieses Vorgehen muss nicht bis zur nächsten Hauptversammlung gewartet werden. Der Vorstand hat dadurch die Möglichkeit erhalten, zielgerichtet weiter zu arbeiten.

Protokoll der Vorstandssitzung vom 29. Dezember 2004 :

Tagungsort: Heideweg 110, 32791 Lage
Leiter der Sitzung: Uwe Kindermann, 1. Vorsitzender
Anwesende außerdem: Volker Büker, 2. Vorsitzender
                         Volker Richter, Pressewart
                         als Gast, Manfred Hempelmann
Entschuldigt fehlte: Volker Schröder, Schriftführer
Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr

Tagesordnung:
TOP 1     Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2     Feststellung der Satzungsänderung zu §1 der Vereinssatzung
TOP 3     Unterzeichnung des Vertrages mit der Stadt Lage über die Erhaltung und den Betrieb des Freibades Heiden.
TOP 4     Aussprache über weiter geplante Satzungsänderungen
TOP 5     Bericht zum Fortgang der Planungs- und Ausschreibungstätigkeiten für die neue Filteranlage
Ende der Sitzung: 21.00 Uhr

Zu TOP 1:
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte die Beschlussfähigkeit des Vorstandes fest. Da die Einladungsfrist sehr kurz war, bedankte er sich für das Erscheinen.

Zu TOP  2: In einer öffentlichen Mitgliederversammlung am 8.12.2004 im "Alten Krug" in Lage Heiden wurde den Vereinsmitgliedern ein Antrag auf Änderung des § 1 der Vereinssatzung vorgelegt. Es wurde festgestellt, dass dem Verein 179 Mitglieder angehören. Da es sich hier um die Änderung des Vereinszweckes handelt, ist gemäß § 33 BGB die Zustimmung aller Mitglieder notwendig. Die in der Mitgliederversammlung anwesenden 37 Mitglieder stimmten der vorgelegten Satzungsänderung einstimmig zu (s. Sitzungsprotokoll und Anwesenheitsliste). Bis heute wurde allen anderen Mitgliedern die beabsichtigte Änderung in schriftlicher Form mit der Bitte um schriftliche Zustimmung zur Verfügung gestellt. Es wird festgestellt, dass weitere 142 Mitglieder der Satzungsänderung in schriftlicher Form zugestimmt haben. Somit haben alle Mitglieder ihre Zustimmung erteilt. Damit ist die Änderung des § 1 der Vereinssatzung vom 1.11.1993 beschlossen und soll nunmehr zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet werden.

Die neu beschlossene Fassung des § 1 der Vereinssatzung lautet jetzt:

$ 1 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, das Freibad Heiden in seiner Eigenschaft als öffentliches Freibad zur Jugendpflege, zur Förderung des Sportes, zur Förderung der dörflichen Kommunikation und zur Stützung des dörflichen Gemeinwohles zu erhalten.

Die Zwecke verfolgt der Verein auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenordnung ("steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51 ff. AO) sowie im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereines einschließlich etwaiger Überschüsse werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet. Die Mitglieder erhalten keinen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:

    a.) Aktive Eigenleistung bei der Erhaltung, sowie bei der attraktiveren Gestaltung des Freibades Heiden
    b.) Betrieb des Freibades Heiden
    c.) Ausrichten von Freibadfesten und ähnlichen Veranstaltungen zur gelegentlichen Pflege der Geselligkeit.

Zu TOP  3:

Der mit der Stadt Lage ausgehandelte und in der öffentlichen Mitgliederversammlung einstimmig begrüßte Vertrag über die Erhaltung und den Betrieb des Freibades Heiden liegt uns seit dem 23. Dezember 2004 unterzeichnet durch den Bürgermeister und den Stadtkämmerer in 2-facher Ausfertigung vor.
Der Vertrag wird jetzt, nachdem die notwendige Änderung des § 1 der Vereinssatzung beschlossen ist, durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden als Vertreter des Vorstandes nach § 26 BGB unterzeichnet.
Eine Ausfertigung wird mit einem gesonderten Anschreiben, das diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird an den Bürgermeister zurückgeschickt.

Zu TOP  4:

Manfred Hempelmann stellt die im Voraus per e-Mail zugestellten Vorschläge zu weiteren in der Mitgliederversammlung im Februar 2005 vorzulegenden Satzungsänderungen vor. Eine umfassende Aussprache ist in der turnusmäßigen Sitzung am 5. Januar 2005 geplant.

Zu TOP  5:

Volker Büker berichtet über den Fortgang der Planungs- und Ausschreibungstätigkeiten zu der neuen Filteranlage.


Hier noch die Abschrift des Übernahmevertrages für das Freibad in Heiden durch die Freibadinitiative Heiden e. V.

VERTRAG

zwischen der Stadt Lage,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Christian Liebrecht,
und Herrn Stadtkämmerer Karl-Heinz Heinemann,
als weiterer vertretungsberechtigter Beamter
- nachstehend "Stadt" genannt -

und der

Freibadinitiative Heiden e. V.
vertreten durch den Vorstand gem. § 26 BGB
Herrn Uwe Kindermann, An der Reihe 3, 32791 Lage (Vereinsanschrift)
und
Herrn Volker Büker, Herberhauser Str. 36, 32756 Detmold
- nachstehend "Verein" genannt -


Präambel

Ziel des Vertrages ist es, die Erhaltung und den Betrieb des Freibades Heiden langfristig sicherzustellen. Nach einer Vertragslaufzeit von drei Jahren soll zwischen den Vertragspartnern geklärt werden, ob eine vollständige Übernahme des Freibades durch den Verein machbar und sinnvoll erscheint.


§ 1 Gegenstand des Vertrages, Vertragszweck

(1) Die Stadt ist Eigentümerin des Freibades Heiden, An der Reihe, 32791 Lage, im folgenden "Betriebsobjekt" genannt. Das Freibadgrundstück ist im beigefügten Lageplan rot umrandet dargestellt (Anlage 1). Die darauf befindlichen Gebäuden, technischen Einrichtungen und Anlagen sowie das Inventar sind in der Bestandsliste vom ...... erfasst (Anlage 2).

Der Verein ist Eigentümer des Inventars gem. Bestandsliste vom ..... . (Anlage 3)
Der Lageplan und die Bestandslisten sind Bestandteile des Vertrages.

(2) Die Stadt vermietet dem Verein das Betriebsobjekt zur Nutzung als Freibad und für alle sonstigen jetzt und in Zukunft genehmigten Zwecke für einen Mietzins in Höhe von 1,00 Euro/Jahr.

(3) Vor Überlassung des Betriebsobjektes zum Betrieb durch den Verein am ...... stellt die Stadt sicher, dass sich die baulichen und technischen Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, der bei einer gemeinsamen Begehung dokumentiert wird. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Instandsetzung der Filteranlage des Freibades in einen dem Stand der Technik entsprechenden Zustand, die durch den Verein erfolgt. Hierfür zahlt die Stadt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von höchstens 175.000 Euro, der bei Rechnungslegung fällig wird und innerhalb von 10 Tagen ausgezahlt wird. Eine vorzeitige Teilauszahlung ist gegen Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft möglich.

Wird der städt. Zuschuss nicht in vollem Umfang zur Finanzierung der Filteranlage benötigt, kann der Differenzbetrag während der ersten drei Jahre Vertragslaufzeit als Zuschuss zur Deckung von Defiziten bei den Betriebskosten gewährt werden.

Der Zustand der wesentlichen Teile des Betriebsobjektes ist in einem Übergabe-Protokoll zu dokumentieren, das Gegenstand des Vertrages ist.


(4) Der Verein betreibt das Bad gemeinnützig im Sinne des Steuer- und Vereinsrechtes.


§ 2 Aufgaben, Leistungen und Zuständigkeiten des Vereins

(1) Betreiber des Freibades Heiden ist ausschließlich der Verein. Der Verein übernimmt alle sich aus diesem Vertrag sowie sonstigen gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften ergebenden Obliegenheiten und Verpflichtungen hinsichtlich des laufenden Betriebs und der organisatorischen Abwicklung einschließlich der Haftung des Grundstückeigentümers.
Der Verein ist für die Einhaltung aller Konzessionen, Vorschriften, Genehmigungen etc. verantwortlich, die sich aus dem Betrieb des Bades ergeben.

(2) Der Verein verpflichtet sich, das Betriebsobjekt in eigener Zuständigkeit und auf seine Kosten zu unterhalten.
Grundlage hierbei sind die in der Anlage 4 (Kostenübersicht 2001 bis 2004) aufgeführten Kostenarten zuzüglich der Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 7 Abs. 3.


(3) Der Verein verpflichtet sich, die für den Betrieb eines Freibades geltenden Aufsichts-, Unfallverhütungs-, Hygiene- und Wasserqualitätsvorschriften sowie die Verkehrssicherungspflichten einzuhalten. Der Verein ist insbesondere in den Bereichen Wasserqualität, Hygiene und Sicherheit gegenüber der Stadt und den übrigen zuständigen Stellen (u. a. Gesundheitsamt) verantwortlich.


(4) Der Verein verpflichtet sich, erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit durchzuführen und zur Übernahme der Straßenreinigungspflicht.


(5) Die Stadt überträgt dem Verein im Rahmen Vertrages das Hausrecht.


(6) Falls für den Betrieb des Betriebsobjektes durch bauliche oder sonstige Nutzungsänderungen zusätzliche behördliche Genehmigungen notwendig sind, hat der Verein diese einzuholen. Die Stadt versichert, dass alle für den derzeitigen Betrieb erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die Auflagen des vorliegenden Bauscheins zur Nutzungsänderung, einschl. Entwässerungsgenehmigung, der Filteranlage sind durch den Verein umzusetzen.


§ 3 : Nutzungszeiten, Nutzungsumfang

(1) Die Festlegung der Saisonzeiten sowie der täglichen Öffnungszeiten obliegt dem Verein.

(2) Die Stadt gestattet dem Verein in der Funktion als Betreiber, Veranstaltungen (auch außerhalb der Badesaison) nach eigenem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen und ortsrechtlichen Vorschriften auf dem Freibadgelände durchzuführen, soweit hierdurch der eigentliche Betriebszweck und das Betriebsobjekt in seinem Zustand nicht beeinträchtigt wird und die erzielten Einnahmen dem Vereinszweck zufließen. Die Einholung behördlicher Genehmigungen und Gestattungen obliegt dem Verein.


(3) Die Übertragung von Pflichten des Vereins als Betreiber auf Dritte kann nur mit Zustimmung der Stadt erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Betrieb des Kioskes.


§4 Tarifgestaltung, Einnahmeerhebung

(1) Der Verein legt die Eintrittsentgelte in eigener Verantwortung fest.

(2) Die Eintrittsentgelte sind im Namen und auf Rechnung des Vereins zu erheben und nur für das Freibad Heiden gültig. Auf den Eintrittskarten bzw. Mehrfachkarten/Saison-karten sind entsprechende Hinweise zu vermerken.

(3) Dem Verein obliegt das Kassieren und die ordnungsgemäße Verwaltung der Eintritts-Entgelte. Die Einhaltung sämtlicher steuerrechtlicher Vorschriften wird vom Verein sichergestellt.

(4) Der Verein führt eine jahresbezogene Besucherstatistik und stellt sie der Stadt zur Verfügung. Ebenso hat er einen Nachweis über die jährlich erzielten Einnahmen vorzulegen.

(5) Sämtliche erzielten Einnahmen (Eintrittsentgelte, Überschüsse aus Veranstaltungen etc.) fließen ausschließlich dem Verein zu. § 5 Personal

(1) Der Verein besorgt die Betriebsführung grundsätzlich mit eigenem Personal.

(2) Während des öffentlichen Badebetriebs und für die Erledigung rechtlich erforderlicher Arbeiten im Bereich der Technik und Bäderhygiene setzt die Stadt eine Fachkraft für Bäderbetriebe (1/2 Stelle Schwimmmeister/-gehilfe) im bisherigen Umfang ein. Diese führt an jedem Öffnungstag vor Beginn des Schwimmbetriebes eine Betriebs-Sicherheitskontrolle durch.


(3) Die Fachkraft untersteht nur der Dienst- und Fachaufsicht der Stadt. Das städt. Personal hat ein sachlich und fachlich begründetes Direktionsrecht gegenüber dem vereinseigenen Personal hinsichtlich der Aufsichtsführung und Sicherheit.


(4) Der Verein hat sicherzustellen, dass während des öffentlichen Schwimmbetriebes eine Fachkraft für die Badeaufsicht anwesend ist. Die Qualifikation der Fachkräfte hat der Empfehlung des Merkblattes 94.05 der "Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. Essen" zu entsprechen. Die im vorgenannten Merkblatt ausgesprochene Empfehlung ist als Anlage 4 Bestandteil dieses Vertrages und gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Die Stadt verpflichtet sich, die jeweilige aktuelle Fassung unverzüglich an den Verein weiterzuleiten.


§ 6 Finanzierung

(1) Der Verein trägt grundsätzlich alle durch den Betrieb des Freibades Heiden anfallenden Kosten (Sach- und Personalkosten) ausgenommen die Kosten für die Fachkraft gemäß § 5 Abs. 2, die durch die Stadt getragen werden. Eine Übersicht über die angefallenen Kosten ist der Stadt jährlich vorzulegen.


(2) Beim Betrieb des Betriebsobjektes sind vom Verein die Grundsätze kaufmännischen Verhaltens und einer ordentlichen kaufmännischen Buchführung zu beachten.


§ 7 Haftung für das Betriebsobjekt, Versicherungen

(1) Der Verein haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht der Stadt gegenüber für alle von ihm und seinen Beauftragten verursachten Schäden.

(2) Die durch die Stadt für das Betriebsobjekt abgeschlossenen Versicherungen werden für die Dauer dieses Vertrages beibehalten. Die Kosten trägt der Verein (§ 6 Abs. 1).

(3) Die Stadt schließt für die Dauer dieses Vertrages anstelle des Vereins für das Betriebsobjekt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Haftungsrisikos des Personals und Dritter ab. Die Versicherungsprämie hierfür wird der Verein der Stadt erstatten.


§8 Dauer des Vertrages / Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
(2) Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum 30.03. oder 30.09. eines jeden Jahres schriftlich kündbar.
(3) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist für jede Partei ohne Einhaltung einer Frist jederzeit möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.


§ 9 Haftungseinschränkungen

Die Haftung zur Erfüllung dieses Vertrages wird seitens des Vereins auf dessen Vermögen beschränkt. Eine irgendwie geartete Haftung von Vereinsmitgliedern - auch Vorstandsmitgliedern - wird ausgeschlossen.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Vereinbarungen neben diesem Vertrag gelten nicht. Nachträgliche Abmachungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

(2) Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, ihr möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.


Anmerkung:

Die Ratifizierung des Vertrages durch die Stadt erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Lage, die im Januar 2005 zu erwarten steht. Der Vertrag wird bei der Übergabe des Freibades Heiden um die noch fehlenden Anlagen 2 und 3 (Bestands- und Inventarlisten der Stadt und des Vereins) ergänzt.

Die Übergabe erfolgt nach der o.e. Zustimmung des Rates im 1. Quartal 2005.


Lage, den 23.12.2004

Für die Stadt

Gez.: Christian Liebrecht

Christian Liebrecht
-Bürgermeister-

Gez.: Heinemann

Karl-Heinz Heinemann
-als weiterer vertretungsberechtigter Beamter



Lage, den 29.12.04

Für den Verein gem. § 26 BGB

Gez.: Uwe Kindermann

Uwe Kindermann
-1. Vorsitzender-

Gez.: V. Büker

Volker Büker
-2. Vorsitzender-